Verwaltungsgerichtshof 91/13/0078

91/13/0078Verwaltungsgerichtshof09.10.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/13/0078

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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