Verwaltungsgerichtshof 91/13/0072

91/13/0072Verwaltungsgerichtshof18.09.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/13/0072

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,- zu ersetzen.

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