Verwaltungsgerichtshof 91/13/0030

91/13/0030Verwaltungsgerichtshof25.11.1992

Regest

Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel fehlerhafte Niederschrift Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/13/0030

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.