Verwaltungsgerichtshof 91/13/0005

91/13/0005Verwaltungsgerichtshof11.08.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/13/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.08.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seines Abspruches über Einkommensteuer der Jahre 1982 bis 1985 und über Vermögensteuer zum 1. Jänner der Jahre 1983 und 1986 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.