Verwaltungsgerichtshof 91/13/0002

91/13/0002Verwaltungsgerichtshof27.06.1991

Regest

Adoption Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Öffentliches Recht Sachwalter

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/13/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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