Verwaltungsgerichtshof 91/12/0265

91/12/0265Verwaltungsgerichtshof18.09.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/12/0265

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1992

Spruch

Der Antrag des Beschwerdeführers auf "Höherreihung, Zulage, ab 1. Jänner 1988" vom 12. Dezember 1990 wird abgewiesen.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.