Verwaltungsgerichtshof 91/12/0262

91/12/0262Verwaltungsgerichtshof20.05.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/12/0262

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen:

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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