Verwaltungsgerichtshof 91/12/0260

91/12/0260Verwaltungsgerichtshof18.12.1991

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Vermögensrechtliche Ansprüche nach B-VG Art137

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/12/0260

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

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