Verwaltungsgerichtshof 91/12/0200

91/12/0200Verwaltungsgerichtshof18.12.1991

Regest

Säumnisbeschwerde Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/12/0200

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.1991

Spruch

Das Verfahren wird wegen Klaglosstellung eingestellt.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 5.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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