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91/12/0199•Verwaltungsgerichtshof 91/12/0199
91/12/0199Verwaltungsgerichtshof18.12.1991
Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §36 Abs2 Säumnisbeschwerde Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1
Das Verfahren wird wegen Klaglosstellung eingestellt.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 5.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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