Verwaltungsgerichtshof 91/12/0197

91/12/0197Verwaltungsgerichtshof18.09.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/12/0197

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1992

Spruch

Die Beschwerde wird für gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Anträge der Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens auf Zuerkennung von Aufwandersatz werden abgewiesen.

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