Verwaltungsgerichtshof 91/12/0162

91/12/0162Verwaltungsgerichtshof18.09.1992

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/12/0162

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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