Verwaltungsgerichtshof 91/12/0160

91/12/0160Verwaltungsgerichtshof14.09.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/12/0160

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.09.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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