Verwaltungsgerichtshof 91/12/0154

91/12/0154Verwaltungsgerichtshof08.11.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/12/0154

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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