Verwaltungsgerichtshof 91/12/0079

91/12/0079Verwaltungsgerichtshof19.02.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/12/0079

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.02.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.