Verwaltungsgerichtshof 91/12/0076

91/12/0076Verwaltungsgerichtshof29.07.1992

Regest

Anrufung der obersten Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/12/0076

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.07.1992

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetezn.

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