Verwaltungsgerichtshof 91/12/0059

91/12/0059Verwaltungsgerichtshof23.04.1992

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter wegen mangelnder Behördeneigenschaft

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/12/0059

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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