Verwaltungsgerichtshof 91/12/0005

91/12/0005Verwaltungsgerichtshof22.03.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/12/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.300,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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