Verwaltungsgerichtshof 91/11/0181

91/11/0181Verwaltungsgerichtshof28.04.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0181

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 4.657,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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