Verwaltungsgerichtshof 91/11/0174

91/11/0174Verwaltungsgerichtshof21.01.1992

Regest

Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0174

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.01.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wird zurückgewiesen.

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