Verwaltungsgerichtshof 91/11/0152

91/11/0152Verwaltungsgerichtshof07.04.1992

Regest

Sachverhalt Vorfrage

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0152

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.04.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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