Verwaltungsgerichtshof 91/11/0150

91/11/0150Verwaltungsgerichtshof19.05.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0150

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in Ansehung seiner Aussprüche über die vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.