Verwaltungsgerichtshof 91/11/0133

91/11/0133Verwaltungsgerichtshof01.12.1992

Regest

Beglaubigung der Kanzlei Unterschrift des Genehmigenden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0133

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.12.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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