Verwaltungsgerichtshof 91/11/0129

91/11/0129Verwaltungsgerichtshof22.10.1991

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0129

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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