Verwaltungsgerichtshof 91/11/0108

91/11/0108Verwaltungsgerichtshof04.02.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0108

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.02.1992

Spruch

1. Der erstangefochtene Bescheid des Bundesministers für Landesverteidigung wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von

S 10.380,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

2. Die Beschwerde gegen den zweitangefochtenen Bescheid des Militärkommandos Burgenland wird als unbegründet abgewiesen.

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