Verwaltungsgerichtshof 91/11/0098

91/11/0098Verwaltungsgerichtshof17.03.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0098

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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