Verwaltungsgerichtshof 91/11/0075

91/11/0075Verwaltungsgerichtshof22.10.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0075

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandlos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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