Verwaltungsgerichtshof 91/11/0069

91/11/0069Verwaltungsgerichtshof29.10.1991

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0069

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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