Verwaltungsgerichtshof 91/11/0057

91/11/0057Verwaltungsgerichtshof22.10.1991

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Bodenreform

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S. 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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