Verwaltungsgerichtshof 91/11/0051

91/11/0051Verwaltungsgerichtshof21.01.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0051

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.01.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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