Verwaltungsgerichtshof 91/11/0048

91/11/0048Verwaltungsgerichtshof29.10.1991

Regest

Anforderung an ein Gutachten Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Gutachten Beweiswürdigung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0048

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.590,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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