Verwaltungsgerichtshof 91/11/0044

91/11/0044Verwaltungsgerichtshof04.06.1991

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0044

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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