Verwaltungsgerichtshof 91/11/0033

91/11/0033Verwaltungsgerichtshof22.10.1991

Regest

Verhältnis zu anderen Normen und Materien KFG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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