Verwaltungsgerichtshof 91/11/0028

91/11/0028Verwaltungsgerichtshof25.06.1991

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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