Verwaltungsgerichtshof 91/11/0025

91/11/0025Verwaltungsgerichtshof17.11.1992

Regest

Inhalt des Wiederaufnahmeantrages Kassatorische Entscheidung Formalentscheidung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.1992

Spruch

Der Antrag des Beschwerdeführers vom 24. November 1989 auf Bewilligung der Wiederaufnahme des mit Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 3. September 1987, Zl. 450.066/8-IV/5/87, abgeschlossenen Verfahrens wird zurückgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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