Verwaltungsgerichtshof 91/11/0013

91/11/0013Verwaltungsgerichtshof08.03.1991

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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