Verwaltungsgerichtshof 91/11/0008

91/11/0008Verwaltungsgerichtshof12.02.1991

Regest

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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