Verwaltungsgerichtshof 91/11/0007

91/11/0007Verwaltungsgerichtshof18.06.1991

Regest

Eintritt und Umfang der Rechtswirkungen von Entscheidungen nach AVG §68 Verwaltungsgerichtsbarkeit Bescheidcharakter von Erledigungen nach AVG §68 Allgemein (auch gemeinsame Rechtssätze mit AVG §68 Abs3 und Abs4)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt, und es wird das Verfahren eingestellt.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.