Verwaltungsgerichtshof 91/11/0004

91/11/0004Verwaltungsgerichtshof29.10.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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