Verwaltungsgerichtshof 91/10/0255

91/10/0255Verwaltungsgerichtshof20.01.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0255

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.01.1992

Spruch

Die Beschwerde wegen Übertretung nach Art. IX Abs. 1 Z. 2 EGVG wird, soweit sie das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 17. Juni 1991 bekämpft und die Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens beantragt, zurückgewiesen.

Im übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

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