Verwaltungsgerichtshof 91/10/0254

91/10/0254Verwaltungsgerichtshof18.05.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0254

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Unterricht und Kunst) hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- zu gleichen Teilen binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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