Verwaltungsgerichtshof 91/10/0253

91/10/0253Verwaltungsgerichtshof30.04.1992

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0253

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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