Verwaltungsgerichtshof 91/10/0238

91/10/0238Verwaltungsgerichtshof24.02.1992

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Gegenseitige Beziehung: VwGH - VfGH Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0238

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.1992

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie die Spruchpunkte I und III des angefochtenen Bescheides betrifft, zurückgewiesen, im übrigen als unbegründet abgewiesen.

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