Verwaltungsgerichtshof 91/10/0224

91/10/0224Verwaltungsgerichtshof02.12.1992

Regest

Fischerei Forstrecht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0224

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.12.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe insgesamt S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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