Verwaltungsgerichtshof 91/10/0217

91/10/0217Verwaltungsgerichtshof20.03.1995

Regest

Parteiengehör Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0217

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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