Verwaltungsgerichtshof 91/10/0201

91/10/0201Verwaltungsgerichtshof24.04.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0201

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.