Verwaltungsgerichtshof 91/10/0195

91/10/0195Verwaltungsgerichtshof30.04.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0195

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Unterricht und Kunst) hat dem beschwerdeführenden Rechtsschutzverband Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.