Verwaltungsgerichtshof 91/10/0187

91/10/0187Verwaltungsgerichtshof28.02.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0187

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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