Verwaltungsgerichtshof 91/10/0176

91/10/0176Verwaltungsgerichtshof24.04.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0176

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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