Verwaltungsgerichtshof 91/10/0168

91/10/0168Verwaltungsgerichtshof24.06.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0168

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) Aufwendungen in der Höhe von S 4.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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